Die vorliegende Arbeit beschäftigen Maßnahmen der Raumordnung zur Bereitstellung von Grundstücken des sozialen Wohnbaus. Die Herausforderungen liegen vor allem bei den stark steigenden Grundstückskosten. Die Ansprüche an Raum wachsen und Grund und Boden bleiben eine endliche Ressource. Boden- und Wohnraumressourcen stehen in Österreich mehrheitlich im privaten Eigentum. Daher wird die Frage des Umgangs mit privatem Eigentum für die Raumplanung immer wichtiger. In dieser Arbeit wird somit auch der Frage nachgegangen, ob die raumplanerischen Maßnahmen zu ihrer Umsetzung trotz Eigentumsschutz ausreichen. Anhand der Analyse von fünf Instrumenten wird deutlich, dass die Raumordnungsgesetze durchaus über ein breites Planungsinstrumentarium verfügen, welches sich auf die Beschaffung von Flächen für Zwecke des sozialen Wohnbaus konzentriert. Jedoch wird schlussendlich bei ihrer Umsetzung klar, dass die wesentlichen Maßnahmen nicht im Rechtswirkungsbereich der hoheitlichen Raumordnung stehen. So werden privatrechtliche Vereinbarungen und Fragen der Enteignung „zum Wohle der Allgemeinheit“ im Gesetz nicht definiert und erschweren die Zielerreichung hinsichtlich sozialer Wohnungen.